Privates WLAN teilen
Öffentliche Nutzung des eigenen WLANs eher unerwünscht
Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden: Zur Einrichtung eines flächendeckenden öffentlichen WLAN-Netzes dürfen Netzbetreiber die WLAN-Router ihrer Kunden nutzen. Denn so lange dem Kunden die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt werde, sei nicht von einer unzumutbaren Belästigung auszugehen, ...